Steuerberaterhonorar |
Das
Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung
(künftig: StBGebV).
Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt gemäß der StBGebV 180 € zzgl. Umsatzsteuer. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem konkreten Fall. Wir geben Ihnen gerne Auskunft. Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV ge geben. In der Regel wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet. Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen. Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden. Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberste Prämisse. Leistung und Gegenleistung sollen in Einklang stehen.
Wichtiger
Hinweis:
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück. |
< zurück | weiter > |
---|